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Der
Vermittlungsgutschein
Alle Empfänger von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf den Vermittlungsgutschein der
Agentur
für Arbeit in Höhe von 2.000 € wenn sie nach einer Arbeitslosigkeit von 2
Monaten innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht vermittelt
werden konnten.
Auch während oder
nach einer ABM/SAM wird ein Vermittlungsgutschein
ausgestellt.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kann die Agentur für Arbeit einen
Vermittlungsgutschein
in Höhe von 2.000 € ausstellen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht!