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  Der Vermittlungsgutschein


Alle Empfänger von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf den Vermittlungsgutschein der Agentur
für Arbeit in Höhe von 2.000 € wenn sie nach einer Arbeitslosigkeit von 2 Monaten innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht vermittelt werden konnten. Auch während oder nach einer ABM/SAM wird ein Vermittlungsgutschein ausgestellt.


Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kann die Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein
in Höhe von 2.000 € ausstellen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht!

 

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